Breiter Ponzer Rechtsanwälte / Sanierung durch das StaRUGBreiter Ponzer Rechtsanwälte | Sanierung durch das StaRUG
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Das Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) eröffnet bei drohender Zahlungsunfähigkeit die Möglichkeit einer Sanierung ohne Insolvenzverfahren. Es ermöglicht eine rechtssichere Sanierung mittels Mehrheitsbeschluss. Den Betrieb kann der Unternehmer während des Verfahrens und danach selbst weiterführen; die Verantwortung und die Verfügungsbefugnis bleiben bei ihm.

Weiteres zu dieser Sanierungsalternative entnehmen Sie bitte unseren Ausführungen auf

Frau RAin Birgitt Breiter und Herr RA Dr. Alfred Ponzer haben bereits Verfahren nach dem seit 01.01.2021 geltenden StaRUG begleitet.

„Sprechen Sie uns an, um abzuklären, ob diese Sanierungsalternative für Ihr Unternehmen der richtige Weg ist.“

Haben Sie noch Fragen zum Thema Unternehmenssanierung, welche Sanierungsalternative für Ihr Unternehmen die Beste ist?

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Weitere Informationen zu den Alternativen finden Sie hier

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